Der Gesetzgeber hat in § 73b SGB V festgelegt, dass Hausärzte, die an der HZV teilnehmen, zu den grundsätzlichen Fortbildungsanforderungen zusätzliche Fortbildungen nachweisen müssen.
Dies ist u.a. die Teilnahme an strukturierten Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie. Vertragsspezifische Regelungen sind in den einzelnen Verträgen definiert.
Umfangreiche Informationen zum Thema PTQZ finden Sie im HZV Portal Niedersachsen: