Um die Rolle der Hausärzte in unserem Gesundheitssystem zu stärken, hat die Politik mit dem Paragraf 73b SGB V einen eigenen gesetzlichen Rahmen für die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) geschaffen. Die Krankenkassen sind danach dazu verpflichtet, ihren Versicherten flächendeckend HZV-Verträge anzubieten- entweder als Add-On-Vertrag oder als Vollversorgungsvertrag. Eine Übersicht finden Sie auf dem HZV Portal Niedersachsen.
Starten Sie mit der HZV durch!
Zahlreiche Vorteile, sowohl für Ihre Praxis als auch für Ihre Patientinnen und Patienten sprechen für die HZV. Insbesondere für die eigene Praxisorganisation gilt es zu bedenken, dass in der aktuellen Situation (immer mehr Praxen schließen ohne Nachfolgerin und Nachfolger, viele Patientinnen und Patienten suchen „neue“ Hausärztinnen und Hausärzte), die HZV das einzige Instrument einer wirksamen Patientensteuerung ist.
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