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HZV-Vollversorgungsverträge mit der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft

Gemäß § 73b SGB V sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, ihren Versicherten flächendeckend HzV-Verträge anzubieten – entweder als Vollversorgungsvertrag oder als Add-on-Vertrag. Mit einigen Krankenkassen hat der Deutsche Hausärzteverband über seine Servicegesellschaft, der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft AG (HÄVG), daher sogenannte Vollversorgungsverträge abgeschlossen. Bei diesen Vollversorgungsverträgen werden alle Leistungen zwischen Krankenkasse und der HÄVG umfassend und direkt über den HzV-Vertrag abgerechnet, einem sogenannten Selektivvertrag. Die Umsetzung und Abrechnung dieser HZV-Vollversorgungsverträge findet demzufolge jenseits der Strukturen der ärztlichen Selbstverwaltung bzw. der Kassenärztlichen Vereinigungen statt; diese bleiben bei den Vollversorgungsverträgen sozusagen außen vor.

Demgegenüber steht der Kollektivvertrag, bei dem die Krankenkassen direkt mit den Kassenärztlichen Vereinigungen die Gesamtvergütung für den entsprechenden KV-Bereich festlegen.

Mit folgenden Krankenkassen haben der Hausärzteverband Niedersachsen, der Hausärzteverband Braunschweig e.V. und die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft Aktiengesellschaft (HÄVG) gemeinschaftlich Hausarztverträge abgeschlossen:

  • Techniker Krankenkasse

  • IKK classic

  • GWQ / vertritt verschiedene Betriebskrankenkassen

  • SpektrumK / vertritt verschiedene Betriebskrankenkassen

Unterlagen zum Download:


 

Kontakt

Hausärztliche Servicegesellschaft Niedersachsen mbH

Berliner Allee 46
30175 Hannover

Telefon 0511 / 228 778-0
Fax 0511 / 228 778-77

E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Mitglied im Deutschen Hausärzteverband

Mit etwa 30.000 Mitgliedern ist der Deutsche Hausärzteverband e.V. der größte Berufsverband niedergelassener Ärzte in Deutschland und Europa.

www.hausaerzteverband.de


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