HZV-Vollversorgungsverträge mit der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft
Gemäß § 73b SGB V sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, ihren Versicherten flächendeckend HzV-Verträge anzubieten – entweder als Vollversorgungsvertrag oder als Add-on-Vertrag. Mit einigen Krankenkassen hat der Deutsche Hausärzteverband über seine Servicegesellschaft, der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft AG (HÄVG), daher sogenannte Vollversorgungsverträge abgeschlossen. Bei diesen Vollversorgungsverträgen werden alle Leistungen zwischen Krankenkasse und der HÄVG umfassend und direkt über den HzV-Vertrag abgerechnet, einem sogenannten Selektivvertrag. Die Umsetzung und Abrechnung dieser HZV-Vollversorgungsverträge findet demzufolge jenseits der Strukturen der ärztlichen Selbstverwaltung bzw. der Kassenärztlichen Vereinigungen statt; diese bleiben bei den Vollversorgungsverträgen sozusagen außen vor.
Demgegenüber steht der Kollektivvertrag, bei dem die Krankenkassen direkt mit den Kassenärztlichen Vereinigungen die Gesamtvergütung für den entsprechenden KV-Bereich festlegen.
Mit folgenden Krankenkassen haben der Hausärzteverband Niedersachsen, der Hausärzteverband Braunschweig e.V. und die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft Aktiengesellschaft (HÄVG) gemeinschaftlich Hausarztverträge abgeschlossen:
Techniker Krankenkasse
IKK classic
GWQ / vertritt verschiedene Betriebskrankenkassen
SpektrumK / vertritt verschiedene Betriebskrankenkassen